GoVit

Wege zu Ihrer Gesundheit

Das eigene Wohlbefinden selbst in die Hand nehmen! 90 % der europäischen Bürger wünschen sich das. Der massvie wirtschaftliche Druck, welcher von Zivilisationskrankheiten bzw. der häufigen psychischen Belastung ausgeht, veranlasst den deutschen Staat zum Handeln. Er belohnt Eigeninitiative und Eigenvorsorge mit steuerlichen Vergünstigungen!
Das Ziel: krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren, Burnout vermeiden und Stress-Stabilität erreichen. Mit diesem Bewusstsein schicken deutsche Unternehmen Ihre Mitarbeiter mit einem Zuschuss von bis zu € 500,- auf Gesundheitsvorsorge.

Gemeinsam mit der Globe Helath Gruppe haben wir uns zum GoVit! Hotel ausbilden und zertifizieren lassen. Was heißt das?

Unser Haus und unsere Mitarbeiter sind optimal darauf vorbereitet, Sie auf einem Weg zu Self Care Competence zu betreuen:

  • Neue Wege des Denkens und der Entspannung entdecken
  • Bausteine einer vitalstoffreichen Ernährung kennenlernen
  • die wohltuende Wirkung moderater Bewegung wahrnehmen
  • Kraft aus regenerierenden Verwöhn Anwendungen schöpfen

Unser ausgebildeter Selfcare-Coach begleitet Sie dabei!

 
 
  • Sie oder Ihre Arbeitnehmer buchen eines der GoVit!-Angebote im Wellnesshotel Erica.
  • Sie erhalten von uns eine Buchungsbestätigung und einen Code für eine Viterio-Gesundheitsanalyse, die Sie bereits zu Hause ausfüllen. Gerne können Sie auf Wunsch das Ergebnis vor Ort mit unserem Selfcare Coach analysieren.
  • Ihr speziell ausgebildeter Self Care Coach betreut Sie während Ihres Aufenthalts im Erica– er ist Ihr erster, kompetenter Ansprechpartner rund um GoVit und begleitet Sie auf Ihrem Weg zur Self Care Competence.
  • Nach der Rückkehr ins Unternehmen legt der Arbeitnehmer die Rechnung und das Zertifikat dem Lohnbüro vor. Der Arbeitnehmer erhält nun für die Aufwendungen einen steuerlich begünstigten Freibetrag in Höhe von bis zu € 500,- zusätzlich zu seinem Lohn mit der Lohnabrechnung ersetzt. Die Rechnung wird den Lohnabrechnungsunterlagen zugefügt. Die Höhe des Zuschusses liegt in der Entscheidungsgewalt des Unternehmens.
  • Weil unsere Angebote den Handlungsfeldern des § 20 des deutschen Sozialgesetzbuches entsprechen und uns dies die DQS, die deutsche Gesellschaft für Qualitätssicherung, durch ihr Audit und Zertifikat bestätigt hat, gilt dieser Workshop  als Maßnahme der gesundheitlichen Primärprävention. Als „Maßnahme der gesundheitlichen Primärprävention“ kann ein „Gesundheitsworkshop“ damit als Teil  des „Betrieblichen Gesundheitsmanagements“ (BGM) betrachtet und damit  vom Arbeitgeber mit einem Freibetrag von EUR 500,– Lohnsteuer- und  sozialversicherungsfrei bezuschusst werden. (§ 3, Z 34 EStG.)
  • Übersteigen die Aufwendungen den vom Arbeitgeber gewährten Zuschuss, zum Beispiel für Kosten der Anreise, so sind diese Mehraufwendungen im Rahmen der Jahressteuererklärung wie oben beschrieben geltend zu machen. In diesem Fall ist es ratsam ein Zweitduplikat der Rechnung zu verlangen. Bei der Jahressteuererklärung vermerkt der Arbeitnehmer den Zuschuss des Arbeitgebers und zieht in von der Gesamtsumme ab.
 

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31.03.2023 - 02.04.2023
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533,80 €
 
2 Nächte (Freitag - Sonntag)
31.03.2023 - 02.04.2023
Suite Dolomit - 40m²
 
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